Je nachdem, ob Sie Ihre Lebensversicherung kündigen oder den Vertrag auf andere Weise auflösen – in der Regel erhalten Sie stets eine Lebensversicherungs-Auszahlung. Versicherungsgesellschaften berechnen den auszuzahlenden Betrag dabei nach versicherungsmathematischen Grundsätzen, geregelt im Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Wir geben einen Überblick über die zwei häufigsten Fälle, Kündigung und Widerruf einer Lebensversicherung!
Lebensversicherung Auszahlung bei Kündigung des Vertrages
Kündigen Sie Ihre Lebensversicherung, erhalten Sie nach § 169 VVG den Rückkaufswert ausgezahlt. Dieser ermittelt sich nach der folgenden Formel:
Summe der Beiträge (ohne Risikoanteile, zum Beispiel für einen mitversicherten BU-Schutz) – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen = Rückkaufswert
Den nach dieser Formel ermittelten Rückkaufswert reduziert der Versicherer gegebenenfalls noch um eine Stornopauschale nach § 169 Absatz 5 VVG (Kündigungsgebühr). Diese darf er aber nur abziehen, wenn eine entsprechende vertragliche Vereinbarung bereits im Vorfeld bestand. Im Ergebnis erhalten Sie zwischen 50 und 100 Prozent der eingezahlten Beiträge als Rückkaufswert ausgezahlt.
Hinweis: In seltenen Fällen kann der Rückkaufswert auch über der Summe Ihrer Beiträge liegen, etwa dann, wenn sich die gewählte Geldanlage besonders gut entwickelt hat.
Auszahlung beim „ewigen Widerruf“ der Lebensversicherung
Grundsätzlich ist der Widerruf einer Lebensversicherung nur innerhalb der ersten 30 Tage, nachdem Sie alle Unterlagen vom Versicherer erhalten haben, möglich (Widerrufsfrist), §§ 8 Absatz 1 und 152 Absatz 1 VVG. Außerdem muss der Versicherer Sie über das Widerrufsrecht belehren. Dazu hat er eine Widerrufsbelehrung zu erstellen, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht (Deutlichkeitsgebot des § 8 Absatz 2 Nummer 2 VVG).
Fristen, die nicht beginnen, enden auch nicht. Dieser allgemeine Grundsatz findet bei Versicherungsverträgen uneingeschränkt Anwendung. So haben Sie ein „ewiges Widerrufsrecht“, wenn der Versicherer damals eine ungültige Widerrufsbelehrung genutzt hat (BGH vom 07.05.2014, Az. IV ZR 76/11).
Betroffen sind vor allem Verträge aus den Jahren 1994 bis 2007. Mit einem Widerruf profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen, besonders gegenüber der teuren Kündigung:
- Sie erhalten die Rendite, die der Versicherer mit Ihren Beiträgen erwirtschaftet hat, vollständig ausgezahlt – der Garantiezins spielt vorerst keine Rolle mehr
- Alle abgezogenen Kosten, insbesondere für Abschluss, Stornierung und Verwaltung, muss der Versicherer inklusive Zinsen wieder auszahlen
- Der Widerruf wird sofort und nicht erst zum Ende des Versicherungsjahres wirksam
Bei Legal Tech Unternehmen wie helpcheck lassen Sie Ihre Lebensversicherung von erfahrenen Anwälten prüfen. Reichen Sie Ihre Vertragsunterlagen einfach online oder per Post ein. Wir machen den Widerruf für Sie geltend und ziehen dafür, wenn erforderlich, auch vor Gericht. Nur wenn Sie am Ende eine höhere Auszahlung als bei einer Kündigung erhalten, fällt ein Honorar an. Es bemisst sich dann nach dem erzielten Mehrwert, sodass der Rückkaufswert unberührt blei