Das Konzept der A-Kasse erklärt

Wie andere skandinavische Länder bietet auch Dänemark das beste Sozialversicherungssystem, das auf die Bedürfnisse aller Einwohner eingeht. Als jemand, der in Dänemark arbeitet, fallen Sie unter die dänischen Sozialvorschriften. Ein wichtiger Teil dieser sozialen Sicherheit ist die Arbeitslosenversicherung, auch A-Kasse genannt. Die A-Kasse sorgt dafür, dass Ihre finanzielle Sicherheit auch dann gewährleistet ist, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren.

Ist der Beitritt zur dänischen Sozialversicherung ein Muss?

Niemand wird gezwungen, in die Arbeitslosenversicherung einzutreten, da dies eine freiwillige Entscheidung ist. Es ist zwar eine Entscheidung, die man treffen muss, aber der Nutzen, den man daraus zieht, ist ein anziehender Faktor. Täuschen Sie sich nicht: Die meisten Arbeitnehmer in Dänemark werden sich immer bei der Arbeitslosenversicherung anmelden und ihre Mitgliedschaft aktualisieren. Das Risiko der Arbeitslosigkeit in einem Land, in dem man alles bezahlen muss, ist real und macht die A-Kasse zu einem Muss für jeden, der sich Gedanken über Einkommensverluste macht.

Wenn Sie von der Notwendigkeit einer Arbeitslosenversicherung überzeugt sind, wenden Sie sich an eine der von Ihnen bevorzugten Kassen und treten Sie ihr bei. Eine Liste der dänischen Arbeitslosen ist bei der dänischen Agentur für Arbeitsmarkt und Personalbeschaffung erhältlich. Viele Einzelheiten über alle Arbeitslosenkassen sind in der Danske A-Kasser (Dänische Arbeitslosenkasse) zu finden.

Wie man sich für Arbeitslosengeld qualifiziert

Nicht jeder, der in Dänemark arbeitet und lebt, hat automatisch Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung. Sie müssen zunächst die Mindestanforderungen erfüllen und unter anderem unter die dänischen Sozialversicherungsvorschriften fallen. Prüfen Sie, ob Sie nach den dänischen Sozialversicherungsvorschriften Anspruch auf Versicherungsschutz haben.

Sobald Sie arbeitslos werden, müssen Sie einen Antrag auf Arbeitslosenunterstützung stellen. Es liegt immer in Ihrer persönlichen Verantwortung, dem Arbeitsamt mitzuteilen, dass Sie derzeit keine Arbeit haben.

Verfahren zur Beantragung von Arbeitslosengeld in Dänemark

Stellen Sie einen Antrag auf Arbeitslosenunterstützung, sobald Sie arbeitslos werden. Melden Sie sich zuallererst am ersten Tag der Arbeitslosigkeit beim Arbeitsamt als arbeitssuchend. Zweitens: Verwenden Sie Ihre Anmeldedaten für die Online-Selbstbedienung der A-Kasse und füllen Sie das Formular „ledighedserklæring“ aus.

Nachdem Sie das Dokument ausgefüllt haben, senden Sie es an die A-Kasse. Wenn Sie diese beiden vorbereitenden Schritte abgeschlossen haben, sind Sie sicher auf dem richtigen Weg zum Erhalt von „dagpenge“.

Innerhalb weniger Tage werden Sie von der A-Kasse eine Antwort auf Ihre Bewerbung erhalten. In der Regel kann die Antwort entweder Zustimmung oder Klärungsbedarf sein. Die Gültigkeitsdauer Ihres Antrags auf Arbeitslosengeld beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem Sie sich bei jobnet.dk als arbeitslos gemeldet haben.

Sie erhalten einen Benutzernamen und ein Passwort für den Zugang zu Ihrer „Min-Seite“ bei jobnet.dk. Wenn Sie sich selbst registrieren, werden Sie die Anmeldedaten natürlich selbst generieren, wenn das Arbeitsamt Sie registriert, werden der Benutzername und das Passwort an Ihre E-Boks geschickt.

Anschließend ist es wichtig, dass Sie Ihren aktualisierten Lebenslauf auf Ihre „Min-Seite“ bei jobnet.dk hochladen. Bestätigen Sie erneut, dass Sie aktiv auf Stellensuche sind, und registrieren Sie Ihre Stellensuche im Job-Log.

Wichtige Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Arbeitslosenfonds in Dänemark.

Damit Sie in Dänemark Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, müssen Sie mindestens ein Jahr lang ordnungsgemäß bei der Arbeitslosenkasse (A-kasse) gemeldet gewesen sein. Sie müssen in der Lage sein, eine neue Stelle auch mit einem Tag Vorlaufzeit anzutreten.

Sobald Sie also Ihren derzeitigen Arbeitsplatz verlieren, müssen Sie weiterhin die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in Dänemark erfüllen. Als Ausländer müssen Sie sich vergewissern, dass Ihre Dokumente auch dann noch gültig sind, wenn Sie Ihren derzeitigen Arbeitsplatz verloren haben.

Ihr Gesamteinkommen in den letzten drei Jahren sollte nicht weniger als kr. 238.512 (2020), wenn Sie in der Arbeitslosenversicherung vollzeitversichert sind.

Besondere Anforderungen an die A-Kasse

Die mindestens kr. 238.512 Euro, die für eine volle A-Kassen-Versicherung erforderlich sind, werden nur für den Betrag angerechnet, der während des Zeitraums verdient wird, in dem die Versicherung angerechnet werden kann.

Unabhängig von dem Betrag, den Sie in Ihrer letzten Beschäftigung verdient haben, zahlt die A-Kasse Ihnen nur maximal kr. 19.876 Euro pro Monat (ab dem 1. Januar 2020) während der Arbeitslosigkeit.

A-Kasse Regelungen für Absolventen

Frischgebackene Absolventen können ihren Abschluss als Beschäftigung oder Einkommen anrechnen lassen. Jeder Monatssepnt im Bildungssystem entspricht einem Monatseinkommen, das von der A-Kasse verlangt wird, d.h. kr. 19,876.

Berechnungen zur Arbeitslosenversicherung.

Im Jahr 2020 beträgt die maximale monatliche Auszahlung der Arbeitslosenversicherung für vollversicherte Mitglieder kr. 19,083. Die Berechnungen beruhen auf den besten 12 Monaten des Mitglieds und auf den Einkommen der letzten 24 Monate.

In der Regel hat ein Mitglied der A-Kasse innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung von insgesamt bis zu zwei Jahren.

Auszahlung von Arbeitslosengeld

Das Geld für die Arbeitslosenversicherung wird pro Kalendermonat gezahlt. Sie wird für bis zu 160,33 Stunden pro Monat gewährt. Seit 2017 kann ein registriertes Mitglied den Zeitraum für den Bezug von Leistungen der A-Kasse um bis zu drei Jahre verlängern. Um eine solche Verlängerung zu erhalten, muss man arbeiten, denn jede Arbeitsstunde bringt dem Mitglied am Ende zwei Stunden mehr Leistungen. Die A-Kasse überwacht kontinuierlich die Arbeitszeiten der Mitglieder im Arbeitsamt (Beskæftigelsekontoen).