Kurze Informationen über das Schengen-Visum

Kurze Informationen über das Schengen-Visum

Planen Sie, ein oder mehrere Länder in Europa zu besuchen und fragen sich, welche Art von Visum Sie benötigen? Mit einem Schengen-Visum können Sie alle europäischen Länder im Schengen-Raum besuchen. Allerdings müssen Sie am Einreisehafen einen Nachweis über eine Reiseversicherung, einen Nachweis über finanzielle Mittel und einen Nachweis über eine Unterkunft in Europa vorlegen.

Ein Schengen-Visum können Sie frühestens sechs Monate vor der geplanten Reise beantragen. Sie müssen Ihren Antrag jedoch mindestens 15 Tage vor dem geplanten Reisetag stellen. Ein Schengen-Visum ist ein Visum für einen Kurzaufenthalt und erlaubt nur einen Aufenthalt von insgesamt 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen.

Wie lange Sie im Land bleiben, hängt von der Entscheidung der Botschaft ab. Sie können Ihnen mehr oder weniger Tage zuweisen, je nachdem, was sie für richtig halten. Sie legen auch fest, wann Sie frühestens einreisen und wann Sie zuletzt ausreisen können.

Wo kann ich ein Schengen-Visum erhalten?

Ein Schengen-Visum können Sie in jedem der Schengen-Staaten erhalten. Alle 26 Schengen-Staaten haben ein Abkommen zur Abschaffung aller Binnengrenzen geschlossen. Daher haben sie eine gemeinsame Visumpolitik. Die Verfahren und erforderlichen Unterlagen für ein Visum unterscheiden sich jedoch von einem Schengen-Staat zum anderen.

Wer benötigt ein Schengen-Visum?

Wenn Sie in einen Schengen-Staat einreisen möchten, benötigen Sie ein Schengen-Visum, wenn Sie aus einem Nicht-Schengen-Land kommen. Sie benötigen dieses Visum auch, wenn Ihr Land kein Visaerleichterungsabkommen mit der EU hat. Beachten Sie auch, dass ab November 2023 alle Personen, die von der Visumpflicht befreit sind, das ETIAS beantragen müssen.

Ein Schengen-Visum kann ausgestellt werden, wenn man Freunde oder Familienangehörige besuchen möchte oder für offizielle Besuche. Sie können auch ein Visum für geschäftliche, medizinische, touristische Besichtigungen oder für Reisen zu Forschungs-, Sport- oder Kulturaustauschzwecken erhalten.

Arten von Schengen-Visa

Alle für die oben genannten Zwecke ausgestellten Visa werden allgemein als Visa der Kategorie C bezeichnet. Ein Schengen-Visum kann jedoch auch unter besonderen Umständen ausgestellt werden, z. B. wenn man einen Flughafen in einem Schengen-Staat passieren muss. Diese Art von Visum wird auch als Visum der Kategorie A bezeichnet.

Schengen-Visa können auch nach der Anzahl der Einreisen und der Anzahl der Länder, die man besuchen kann, unterschieden werden. Dabei handelt es sich um das einheitliche Schengen-Visum und das Visum mit beschränkter territorialer Gültigkeit.

1. Einheitliche Schengen-Visa (USV)

Ein einheitliches Schengen-Visum (USV) bedeutet, dass Sie innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten 90 Tage oder weniger in die Schengen-Staaten reisen und sich dort aufhalten können. Mit dem USV für die einmalige Einreise kann man einmal in einen Schengen-Staat einreisen und bis zum Ablauf des Visums bleiben. Das Visum läuft ab, auch wenn Sie vor Ablauf der 90 Tage abreisen.

Eine USV mit doppelter Buchführung hingegen erlaubt es dem Inhaber, zweimal in einen Schengen-Staat einzureisen, solange es gültig ist. Das Visum verfällt, wenn Sie das Land nach der zweiten Einreise verlassen. Das Visum für die mehrfache Einreise schließlich ermöglicht es dem Inhaber, so viele Male wie möglich in den Schengen-Raum einzureisen, bevor das Visum abläuft.

2. Visa mit räumlich beschränkter Gültigkeit (LTV)

Mit einem Visum mit begrenzter territorialer Gültigkeit (LTV) können Sie sich nur in dem Schengen-Staat aufhalten, der Ihr Visum ausgestellt hat. Es erlaubt Ihnen nicht, sich von einem Land in ein anderes zu begeben und kann nur für internationale Verpflichtungen oder humanitäre Zwecke erteilt werden.

Wie hoch sind die Kosten für die Beantragung eines Schengen-Visums?

Die Gebühren für die Beantragung eines Schengen-Visums sind unterschiedlich, je nachdem, ob Sie ein Erwachsener oder ein Kind sind. Erwachsene zahlen 80 €, Kinder zwischen 6 und 12 Jahren zahlen 45 €. Bewahren Sie die Quittung auf, da Sie sie nach der Bearbeitung Ihres Antrags benötigen. Wird der Antrag abgelehnt, ist bei der erneuten Antragstellung eine neue Antragsgebühr zu entrichten.

Wenn Sie ein Familienmitglied haben, das Bürger der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist, können Sie ein kostenloses Visum erhalten. Sie gilt nur, wenn Sie mit Ihrem Familienmitglied reisen oder vorhaben, sich ihm anzuschließen, wohin es auch immer reist.

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