90/180-Tage-Regel für Inhaber eines Schengen-Visums

Lingoda
90/180-Tage-Regel für Inhaber eines Schengen-Visums

Für alle, die eine Einwanderung nach Europa anstreben, ist das Schengen-Visum das begehrte Einfallstor. Nachdem Sie Ihr Visum beantragt und die Reiseroute festgelegt haben, sollten Sie sich über die in diesem Teil der Welt geltenden Regeln informieren. Die besten Reisenden der Vergangenheit sagten uns, dass es nur richtig ist, wenn man in Rom das tut, was die Römer tun. Dieses alte Sprichwort gilt selbst im Schengen-Raum noch immer. Besonders hervorzuheben ist, dass die Schengen-Staaten es EU-Bürgern erlauben, ohne Visum in sie einzureisen und so lange zu bleiben, wie sie wollen. Wenn Sie jedoch kein EWR-Bürger sind, können Sie ohne Visum einreisen, aber Sie dürfen sich nicht länger als 90 Tage innerhalb eines Gesamtzeitraums von 180 Tagen aufhalten.

Die Regel besagt, dass Nicht-EWR-Bürger nach einem Aufenthalt von 90 Tagen erst nach Ablauf von weiteren 90 Tagen nach Schengen zurückkehren können. Wenn Sie zum Beispiel am1. Mai nach Frankreich reisen und 90 Tage bleiben (Sie reisen am30. Oktober ab), können Sie erst im Februar zurückkehren.

Wie man die 90 Tage zählt

Die 90 Tage beginnen, sobald Sie auf dem Flughafen des Schengen-Staates landen, in den Sie reisen. Der erste Tag ist also der Tag der Einreise, der letzte Tag ist der Tag der Ausreise. Anders verhält es sich jedoch, wenn Sie auf der Straße unterwegs sind. Wenn Sie auf der Straße reisen, beginnen die neunzig Tage, sobald Sie in den ersten Schengen-Staat einreisen.

Nach der jüngsten Empfehlung der EU sollten Sie zum besseren Verständnis der Regel von Ihrem Einstiegszeitpunkt aus in die Vergangenheit blicken. Vom ersten Tag an sollten Sie es also als einen gleitenden Zeitraum von 180 Tagen betrachten. Wenn Sie sich also in einem Schengen-Staat befinden, sollten Sie sich dort innerhalb der letzten 180 Tage nicht länger als 90 Tage am selben Ort aufgehalten haben.

Auswirkungen der 90/180-Tage-Regelung für Inhaber eines Schengen-Visums

Die wichtigste Auswirkung dieser Regel ist, dass Sie sich 90 Tage im Land aufhalten dürfen, wenn Sie sich 90 Tage lang ununterbrochen von Schengen fernhalten. Der beste Weg, diese Tage zu berechnen, ist die Verwendung eines Kurzaufenthaltsrechners.

Das Tool bietet Ihnen zwei Optionen: die Kontroll- und die Planungsoption. Die Kontrollmöglichkeit dient hauptsächlich der Überprüfung, ob Sie die 90/180-Tage-Regel einhalten. Es ermöglicht Ihnen, Ihre aktuellen und früheren Aufenthalte zu verfolgen.

Das Planungstool hingegen ist effektiv für die Planung künftiger Besuche. Damit können Sie die Anzahl der Tage bestimmen, die Sie sich in Zukunft im Schengen-Raum aufhalten dürfen. Wählen Sie die am besten geeignete Option und geben Sie dann Ihre letzten Aufenthalte ein. Geben Sie auch das Datum der Ein- und Ausreise im Format 00/00/00 an, z. B. 21/05/22.

Was passiert, wenn Sie die 90 Tage überschreiten?

Gegenwärtig gibt es keine eindeutigen Strafen für die Überschreitung der Aufenthaltsdauer in Schengen. Das größte Risiko bei der Überschreitung der Gültigkeitsdauer Ihres Visums ist, dass Sie möglicherweise nie wieder ein Schengen-Visum erhalten. Außerdem riskieren Sie je nach Land eine Geldstrafe und die Abschiebung in Ihr Heimatland.

Auch die Überschreitung des Visums kann in manchen Fällen sehr unangenehm sein. Sie könnten zum Beispiel aufgefordert werden, Ihre Unterlagen aus einem bestimmten Grund vorzulegen. Dies gilt auch für den Übergang von einem Land in ein anderes innerhalb des Schengen-Raums. Sobald die Behörden feststellen, dass Sie Ihr Visum überzogen haben, werden sie Sie auffordern, die Zone innerhalb von 30 Tagen zu verlassen.

Die gute Nachricht ist jedoch, dass in den meisten Ländern keine zusätzlichen Strafen verhängt werden, solange Sie die Vorschriften einhalten und innerhalb der vorgeschriebenen Frist ausreisen. Seien Sie jedoch vorsichtig, denn Länder wie Frankreich würden alle künftigen Anträge auf eine Carte de Séjour ablehnen. in Frankreich zu leben.

Können Sie Ihr Schengen-Visum verlängern?

Die Verlängerung eines Schengen-Visums kann sich als ziemlich schwierig erweisen, da man einen sehr triftigen Grund benötigt. Einige Beispiele für Fälle, in denen ein Visum verlängert werden kann, sind;

  1. Höhere Gewalt.
  2. Humanitäre Gründe.
  3. Ernsthafte persönliche Gründe.

Die Botschaft verlangt einen unanfechtbaren Nachweis, dass Sie das Land nicht verlassen können, bevor Sie die genannte Aufgabe erfüllen. Doch selbst bei Vorliegen eines triftigen Grundes sind die Chancen auf eine Verlängerung Ihres Schengen-Visums nach Ablauf der 90 Tage nahezu gleich Null. Es ist daher ratsam, den Antrag vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Visums zu stellen, um Ihre Chancen zu erhöhen.

Wenn Sie sich in Frankreich befinden, wäre eine weitere Möglichkeit die Beantragung eines visa de long séjour . Ein Visum de long séjour ist zwar zeitlich befristet, ermöglicht Ihnen aber einen weiteren Aufenthalt von vier bis sechs Monaten. Sie können das Visum jedoch nicht verlängern und sind daher gezwungen, nach Ablauf des Visums auszureisen.

Sie können auch ein Visum de long séjour valant titre de séjour (VLS-TS) beantragen. Im Gegensatz zum Visum de long séjour(VLS-TS) wird Ihr Aufenthalt um ein Jahr verlängert. Je nach Herkunftsland muss der Antragsteller jedoch eine Gebühr von etwa 99 € entrichten.

Lingoda