Die 183-Tage-Regel für in Dänemark lebende Personen

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Die 183-Tage-Regel für in Dänemark lebende Personen

Dänemark ist eines der skandinavischen Länder mit den besten Möglichkeiten für ehrgeizige und motivierte internationale Bewerber. Was die Bereiche Arbeit, Bildung, Forschung und Entwicklung sowie soziale Unterstützung angeht, sticht Dänemark hervor. Eine hochqualifizierte Person, die wirklich nach Dänemark kommen möchte, kann immer nach der Positivliste Ausschau halten, in der die entsprechenden Stellenangebote aufgeführt sind. Das Niveau der menschlichen Fürsorge ist erstklassig.

Diese Faktoren haben dazu geführt, dass Dänemark für viele Menschen, die einen dauerhaften Aufenthalt anstreben, eines der beliebtesten Länder ist. Der große Durst nach qualitativ hochwertigen Sozialleistungen hat viele Menschen dazu gebracht, sich dauerhaft in Dänemark niederzulassen. Auch wenn Dänemark nach wie vor für viele ein Blickfang ist, ist ein Umzug hierher nie nur eine Frage des Einsteigens in ein Flugzeug.

Der gesamte Prozess auf dem Weg zu Ihrem ersten Besuch bei der endgültigen Niederlassung ist ein großes Geschäft mit zahlreichen Verfahren. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis oder eines Visums ein sehr komplexes Verfahren ist. Ihr Wohnsitzstatus ist eine klare und eindeutige Definition Ihres steuerlichen Wohnsitzes. Daher die 183-Tage-Regel.

Die 183-Tage-Regel in Dänemark

Die meisten Staaten, die skandinavischen nicht ausgenommen, wenden die 183-Tage-Regel an, um zu bestimmen, ob eine Person zu Steuerzwecken als ansässig gilt. Die persönliche steuerliche Ansässigkeit einer Person ist jedoch einer der wichtigsten Kernpunkte der Flaggentheorie. Die endgültige Entscheidung ist sehr persönlich, da Sie verschiedene Faktoren berücksichtigen müssen.

Die Begriffe “ Wohnsitz“ und „Domizil“ erklären perfekt das Konzept der 183-Tage-Regel. Man muss sich durch seinen Wohnsitz manövrieren, um Steuern zu zahlen. Die 183-Tage-Regel wird angewandt, um festzustellen, ob Personen, die weder ständige Einwohner noch dänische Staatsbürger sind, für die Besteuerung als Einwohner betrachtet werden können.

183 Tage sind der größte Teil der Tage eines Jahres. Dänemark wendet die 183-Tage-Schwelle an, um weitgehend zu entscheiden, ob jemand als Gebietsansässiger besteuert werden soll. Wenn Sie sich in einem Jahr mindestens 183 Tage in Dänemark aufhalten, gelten Sie automatisch als Steuerinländer für dasselbe Jahr.

Dänemark hat seine eigenen Kriterien für die Einstufung einer Person als Steuerinländer. Wenn Sie in Dänemark ankommen, unterliegen Sie nicht sofort der vollen Steuerpflicht. Nach einem Zeitraum von mehr als 3 aufeinanderfolgenden Monaten oder 180 Tagen innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums werden Sie jedoch automatisch voll steuerpflichtig.

Zum Verständnis des Begriffs der steuerlichen Ansässigkeit

Wenn Sie sich rechtmäßig in einem Land aufhalten, in dem Sie verpflichtet sind, Einkommensteuer zu zahlen, dann ist dies Ihr steuerlicher Wohnsitz. Die meisten Menschen haben ihr Heimatland als steuerlichen Wohnsitz. Das ist das Land, in dem sie geboren wurden, leben und arbeiten. Dies ist das, was gemeinhin als Domizil bezeichnet wird.

Solange sich die Arbeits- und Lebensumstände des Wohnsitzes nicht ändern, bedeutet dies, dass sich Ihr steuerlicher Wohnsitz nicht ändert. Aber in den meisten Fällen wird nichts als dauerhaft angesehen, und das gilt auch für Steuern und Wohnsitz. Im Allgemeinen ist die Zeit, die Sie in einem Land verbringen, der wichtigste Faktor für Ihre steuerliche Ansässigkeit.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Dänemark haben, sind Sie sich wahrscheinlich nicht sicher, welche Steuern auf Sie erhoben werden. Es kann also einige Zeit dauern, bis Sie Ihre steuerlichen Pflichten in Dänemark verinnerlicht haben. Wenn Sie bereits 180 Tage oder mehr in einem Jahr ununterbrochen in Dänemark verbringen, wird Dänemark automatisch Ihr steuerlicher Wohnsitz.

Ein Steuerinländer in Dänemark

Sie gelten im Allgemeinen als dänischer Steuerbürger, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz in Dänemark haben. Außerdem müssen Sie sich gewöhnlich mindestens 183 Tage in einem bestimmten Kalenderjahr mit Unterbrechungen oder ständig in Dänemark aufhalten. Hier ist es ganz klar, dass der einzige entscheidende Faktor ist, ob Sie sich 183 Tage in Dänemark aufgehalten haben.

Die vorgeschlagene 183-Tage-Regel impliziert, dass Sie für Steuerzwecke in Dänemark ansässig werden. Der einzige relevante und mögliche Umstand von Bedeutung ist die Verfügbarkeit einer Wohnung in Dänemark. Es ist auch unerheblich, ob Sie in Dänemark zu Arbeits- oder Urlaubszwecken verfügbar sind.

Mehr Einblicke in die 183-Tage-Regel in Dänemark

Die 183-Tage-Regel in Dänemark ist der Maßstab und die einfachste Richtlinie für die Bestimmung Ihres steuerlichen Wohnsitzes. Die allgemeine Vorstellung lautet: „Wenn eine Person mehr als die Hälfte des Jahres in Dänemark verbringt, wird sie automatisch zum Steuerinländer“.

Es gibt zwar zahlreiche Faktoren, die Ihre steuerliche Ansässigkeit schneller bestimmen, aber ein Aufenthalt von mehr als 6 Monaten in Dänemark ist ein entscheidender Faktor. Es gibt jedoch einige abgewandelte Versionen einer Wohnsitzprüfung. Die 183-Tage-Regel ist jedoch nach wie vor die eindeutigste Grenze für die Erlangung des Status eines Steuerbürgers.

Bedingungen für das Erreichen der 183-Tage-Regel

Um diese Prüfung zu bestehen, müssen Sie als Kandidat/in:

  • sich im laufenden Jahr mindestens 31 Tage lang in Dänemark aufgehalten haben
  • Sie müssen sich während des 3-Jahres-Zeitraums 183 Tage lang in Dänemark aufgehalten haben. Dabei handelt es sich um das laufende Jahr und die beiden Jahre, die unmittelbar davor liegen.

Aber alle diese Tage werden als solche gezählt:

  • Alle Tage, an denen Sie sich im laufenden Jahr in Dänemark aufgehalten haben
  • Ein Drittel der Tage, an denen Sie im vergangenen Jahr anwesend waren
  • Ein Sechstel der Tage, an denen Sie in den letzten zwei Jahren anwesend waren
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