Beantragung von Rentenleistungen als Ausländer Ausscheiden aus dem dänischen Arbeitsmarkt

Beantragung von Rentenleistungen als Ausländer Ausscheiden aus dem dänischen Arbeitsmarkt

Jedes Jahr strömen so viele professionelle und hochqualifizierte Arbeitskräfte auf den dänischen Arbeitsmarkt. Die großartigen Möglichkeiten, die sich Arbeitnehmern in Dänemark bieten, wie z. B. fairer Schutz, Aufstiegsmöglichkeiten, Arbeitsplatzsicherheit, attraktive Gehälter und vieles mehr, gehören zu den vielen Dingen, die internationale Arbeitskräfte in das Land locken. Auch hier ermöglicht das Vorhandensein der verschiedenen in der Positivliste aufgeführten Stellen in Dänemark Expats aus aller Welt den Zugang zu passenden Arbeitsmöglichkeiten.

Auch wenn ausländische Arbeitnehmer immer wieder die Grenzen überschreiten, um in Dänemark zu arbeiten, stellen sich die meisten von ihnen nicht die Frage, was zu tun ist, wenn sie sich abmelden. Durch das schützende und aufregende Arbeitsumfeld entsteht immer wieder der Eindruck, dass man für immer auf dem Lande leben wird. Auch wenn die Möglichkeit besteht, länger als Arbeitnehmer in Dänemark zu leben oder sogar die dänische Staatsbürgerschaft zu erwerben, kann die Situation etwas anderes erfordern. In solchen Momenten, in denen Sie Dänemark verlassen, nachdem Sie eine Zeit lang gearbeitet haben, ist es gut, dass Sie alles, was Ihnen zusteht, ordnungsgemäß verarbeiten. Eine solche wichtige Sache, die sorgfältig verfolgt werden muss, ist das Rentensparen.

Wie allgemein bekannt sein dürfte, muss jeder Arbeitgeber in Dänemark die Rentenabzüge an den ausgewählten Pensionsfondsmanager übermitteln, auf den Sie als Arbeitnehmer zu den vorgesehenen Bedingungen zugreifen können. Normalerweise werden die Bedingungen für die Rentenabzüge immer im Arbeitsvertrag zum Zeitpunkt der Aufnahme einer Beschäftigung in Dänemark festgelegt.

Arbeiten in Dänemark als Expatriate

Als Expat gibt es nichts Aufregenderes, als eine Arbeitsmöglichkeit in Dänemark zu bekommen. Ich meine damit, dass Dänemark ein großartiges Land ist, was Bildung, wirtschaftliche Stabilität und Wachstum angeht. Die Arbeitnehmer in Dänemark sind eine glückliche Gemeinschaft angesichts der üppigen Gehälter und anderer zusätzlicher Leistungen, die die Arbeitgeber bieten. Kurz gesagt, wenn es einen Ort gibt, an dem die Arbeitgeber die Arbeitnehmer als Mitarbeiter betrachten und bestenfalls versuchen, das Arbeitsumfeld zu humanisieren, dann ist es Dänemark.

Ich verstehe es, in ein anderes Land zu ziehen und etwas völlig Neues zu beginnen, ist sehr komplex und schwierig zugleich. Für die meisten Menschen ist die Erkenntnis, wie schwer das sein kann, das eigentliche Dilemma, und deshalb muss man immer einen Grund für den Umzug haben. Für die meisten Expats geht es immer um Arbeit, Leidenschaft, Abenteuer und darum, die von einem dänischen Arbeitgeber angebotenen Vorteile zu genießen.

Wenn Sie als Expat nach Dänemark kommen, haben Sie einen Plan oder einige wichtige Ziele, die Sie erreichen möchten. Wenn Sie Ihre Ziele erreicht haben, Ihre Dauer abgelaufen ist und Sie Ihre Aufgabe erfüllt haben, möchten Sie vielleicht nach Hause gehen. Viele Expats sind hochqualifizierte Fachkräfte und würden wahrscheinlich in ihr nächstes Land gehen, um dort zu arbeiten. Wie beantragen Sie also Ihr Rentengeld?

Arten von Renten in Dänemark

Die dänische Regierung hat verschiedene Arten von Rentensystemen im Angebot. Dies hängt jedoch von einer Reihe von Faktoren ab, wie z. B. von Ihren Beschäftigungsbedingungen. Darüber hinaus können diese Faktoren von der Anzahl der Jahre abhängen, die Sie in Dänemark arbeiten und leben wollen. Auch, ob Sie im öffentlichen oder privaten Sektor beschäftigt sind.

Im Allgemeinen gibt es in der dänischen Regierung die folgenden Pensionssysteme:

  • Arbeitsmarktrente
  • Individuelle Rente
  • Staatliche Rente
  • Ausländische Rente

Ein Kriterium, das zu beachten ist, ist, dass es eine gemeinsame Regel gibt, die das Rentensystem in Dänemark anwendet. Das staatliche und das arbeitsmarktbezogene Rentensystem sind obligatorisch, während die beiden anderen flexibler sind. Ihre Flexibilität ist eng mit Ihrem Arbeitgeber verknüpft. Sie kann entweder Teil des Gehaltspakets Ihres Arbeitsplatzes oder einer privaten Rentenversicherung sein.

Haben Expats Anspruch auf eine dänische Altersrente?

Generell gilt: Wenn Sie in Dänemark leben und arbeiten, haben Sie Anspruch auf eine dänische Altersrente. Das Büro für internationale soziale Sicherheit bei Udbetaling Danmark hilft Ihnen in solchen Fällen.

Im Allgemeinen hängt Ihr Anspruch auf eine dänische Rente als Expat von der Anzahl der Jahre ab, die Sie in Dänemark gearbeitet haben. In einigen Fällen hängt es davon ab, ob Sie eine Altersrente oder eine Invaliditätsrente erhalten. Sie haben jedoch Anspruch auf eine volle Altersrente, wenn Sie während Ihres Arbeitslebens 40 Jahre lang in Dänemark gewohnt haben. Wenn dies nicht der Fall ist, haben Sie Anspruch auf eine Teilrente, die gemeinhin als „Bruchteilrente“ bezeichnet wird. Eine Teilrente wird auf der Grundlage der Zeit berechnet, die Sie als Expat in Dänemark gelebt und gearbeitet haben.

Die übrigen Zeiten, in denen Sie während Ihres Aufenthalts in Dänemark im Sozialversicherungssystem eines anderen Staates versichert waren, sind jedoch ausgeschlossen. Wenn Sie weniger als ein Jahr in Dänemark gelebt haben, haben Sie keinen Anspruch auf eine dänische Altersrente.

Wann ist der Anspruch geltend zu machen?

Die dänische Regierung kann Ihnen erlauben, Ihre Altersrente 1-3 Jahre vor dem offiziellen Rentenalter zu beziehen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn Sie eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen.

Der Bezug einer staatlichen Altersrente ist in Dänemark nur möglich, wenn Sie das staatliche Rentenalter erreicht haben. Das ist natürlich auch möglich, wenn Sie die erforderliche Schwelle erreichen. Hier hängt das Alter von Ihrem Geburtsdatum ab.

In Dänemark gibt es die so genannte lebenslange ATP-Rente. Sie bezieht sich auf die gesetzliche Rente, die die Mehrheit der Dänen zusätzlich zu ihrer staatlichen Altersrente erhält. Sie erhalten Ihre lebenslange ATP-Rente, wenn die Beiträge für Sie eingezahlt wurden und Sie das gesetzliche Rentenalter erreicht haben.

Im Falle des Todes Ihres Ehegatten oder Lebenspartners haben Sie beide Anspruch auf eine Altersrente. Dann haben Sie Anspruch auf die Altersrente für 3 Monate nach dem Tod des Verstorbenen. Sie wird als Hinterbliebenenrente bezeichnet, in einigen Fällen aber auch als Hinterbliebenenhilfe.

Die zu erfüllenden Bedingungen

Zu den Leistungen aus dem Arbeitsverhältnis gehören auch die Rentenversicherung oder das Rentensystem. Es ist eine Tatsache, dass das dänische Rentensystem für in Dänemark arbeitende Ausländer und Expats sehr kompliziert sein kann. Das dänische Rentensystem für Expatriates ist mit einer Reihe von Vorschriften und Regelungen verbunden.

Die allgemeine Voraussetzung für die Beantragung Ihrer dänischen Staatsrente ist, dass Sie EU-/EWR-Bürger sind. Das bedeutet, dass ein Ausländer, der nicht aus der EU oder dem EWR stammt, keine staatliche Rente erhalten kann, es sei denn, es liegen besondere Gründe vor. Personen aus der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich, die in Dänemark arbeiten, müssen unter das Handels- und Kooperationsabkommen fallen.

Außerdem müssen Sie insgesamt mindestens 3 Jahre lang einen Rentenanspruch erworben haben. Eines der drei Jahre muss natürlich das in Dänemark erworbene sein. Eine gute Nachricht: Die lebenslange ATP-Rente ist nach dänischem Recht obligatorisch. Dies gilt jedoch für Bürger, die auf dem öffentlichen oder privaten Arbeitsmarkt beschäftigt waren.

Worauf Sie ein Anrecht haben

Das Vorruhestandsgeld ist eine befristete Leistung, die mit einem Grundbetrag verbunden ist. Der Betrag ist für Alleinstehende und Lebensgefährten gleich hoch. Der Betrag beläuft sich auf durchschnittlich 13.550 DKK monatlich.

Dieser Betrag wird jedoch gekürzt, wenn Ihr Einkommen über 24.000 DKK jährlich liegt. Dies ist auch möglich, wenn Ihr privates Rentenguthaben mehr als 2 Millionen DKK beträgt.

Die staatliche Altersrente hingegen ist eine lebenslange Leistung. Er besteht aus dem Grundbetrag und einem Zuschlag. Das Grundgehalt ist für Alleinstehende und Personen, die in einer Lebensgemeinschaft leben, gleich. Die Höhe des Zuschlags hängt jedoch von Ihrem Familienstand ab.

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